LEISTUNGEN

Wie auch dein/e Gynäkologe/-in arbeite ich nach aktuell geltenden Mutterschaftsrichtlinien. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. Die Leistungen werden direkt von mir mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Folgende Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:

  • Vorgespräch in der Schwangerschaft
  • Beratungen in der Schwangerschaft
  • Schwangerenvorsorge, einschließlich Laboruntersuchungen
  • Hilfeleistungen bei Beschwerden und Wehen
  • Wochenbettbetreuung
  • Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen

Folgende Leistungen müssen privat erstattet werden (werden meistens aber von gesetzlichen Krankenkassen teilerstattet):

  • Akupunktur
  • Kinesio-Taping

Auf den folgenden Seiten könnt ihr nachlesen, was im einzelnen damit gemeint ist. In einem persönlichen Gespräch erkläre ich euch genau, in welcher Häufigkeit ihr Leistungen in Anspruch nehmen könnt.
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